Juristen und Ärzte
eint ein gemeinsamer Charakterzug: Der Drang, unbedingte Macht über andere Menschen auszuüben - Zugriff auf deren Geheimnisse und Privatheiten, auf ihre Körper und Psychen zu erlangen und zu behalten.
Der eine bestimmt, ob ein Mensch den Aufenthalt seines Körpers frei wählen darf oder im Knast festsitzen muss, der andere formt mit Pharma und Skalpel sich die Psyche und den Körper seiner Klienten mit den Mitteln und Werkzeugen der Medizin nach seinem Wunsche.
Weil sich beide Berufsgruppen in diesem zentralen Charakterzug gleichen, aber in gänzlich unterschiedlichen Revieren wildern, gibt es keine Konkurrenz und gegenseitige Kontrolle, sondern Kumpanei. Wo das Revier der Ärzte endet, übernehmen Staatsanwälte und Richter den Bürger; und wenn die Gesetze nicht ausreichen, den Bürger in die Zange zu nehmen, dann übernehmen Ärzte die Arbeit, den Bürger an die Leine zu legen. Jagdszenen: Mal treiben die einen und die anderen schiessen, mal umgekehrt.
Allenfalls wenn Ärzte allzu dreist in die gesellschaftlichen Geldtöpfe greifen, dann klopfen die Halbgötter in Schwarz den Halbgöttern in Weiss auf die Finger. Ansonsten tun sich die Halbgötter in Schwarz und die in Weiss gerne zusammen, was bekanntlich meist etwas Grau-enhaftes ergibt. Wenn zwei Gruppen sich einig sind, hat die dritte Gruppe nix zu lachen.