Irre aber wahr
Da ist vor Jahren jemand rechtskräftig wegen Beleidigung verurteilt worden, weil er in eine Überwachungskamera den Stinkefinger gezeigt hat.
Wer mit einer Schusswaffe eine Überwachungskamera zerschiesst, wird demnach dann wegen Mordversuchs verurteilt?
Für die Second-Life-Welt gibt es von Experten die Meinung über pädosexuelle Handlungen dort, also virtuelle sexuelle Praktiken zwischen Avataren auf Pixelflächen, die von erwachsenen Menschen gesteuert werden, die Meinung, dass sowas als reale Pädophilie strafrechtlich geahndet werden soll. Nach der Logik müssten auch "Tötungen" zwischen solchen Avataren, die von lebenden Menschen gesteuert werden, ob in Second Life, mit Ego-Shootern und in sonstigen Video-, Computer- und Online-Spielen, strafrechtlich verfolgt werden.