Hey, Bundesinnenminister
Wenn Sie glaubhaft Kriminalität und Terror bekämpfen wollen, sollten Sie sich bei Ihrer Justizministerin für die Befreiung der Staatsanwälte, von der Leine der Politik, verwenden, also deren gesetzliche Gebundenheit an heimliche Weisungen von der Politik beenden. Ein Staatsanwalt:
"Wie unabhängig sind Staatsanwälte in Deutschland. Die Antwort ist einfach und klar: Überhaupt nicht, Staatsanwälte sind abhängig. Nach § 146 GVG haben Staatsanwälte den dienstlichen Anweisungen ihrer Vorgesetzten nachzukommen.
Es wird allseits betont, dass auf staatsanwaltschaftliche Ermittlungen kein Einfluss genommen wird. Anderseits versteht man den Pressewirbel um mögliche Einflussnahmen nicht, wenn die Einflussnahme doch gerade dem Gesetz entspricht. Spielen wir verkehrte Welt? Was ist der Grund, dass ein Justizminister zwar rechtlich auf einem Weisungsrecht besteht, tatsächlich aber so tut, als gäbe es dieses Recht nicht. Ist es Scheinheiligkeit? Oder die fehlende Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen? Wenn es zutrifft, dass auf Staatsanwälte kein Einfluss genommen wird, weshalb leisten wir uns dann eine kostenträchtige Behörde wie die Generalstaatsanwaltschaft, warum bleibt bei allem bezeugten Sparwillen diese Behörde bestehen, vielleicht deshalb, weil sich die Exekutive, also letztlich die Regierung, die Möglichkeit der Einflussnahme auf Ermittlungsverfahren erhalten will.
Staatsanwälte müssen wegen interner Berichtspflichten an vorgesetzte Behörde und bei Ermittlungen gegen „Persönlichkeiten“ auch an das Ministerium berichten, nämlich über den Inhalt des Verdachts und die geplanten Ermittlungsmaßnahmen bzw. Ermittlungsergebnisse. Dadurch werden Einflussnahmen sowohl bei Ermittlungen gegen „eigene“ Leute als insbes. auch bei Ermittlungen gegen Angehörige von Oppositionsgruppen ermöglicht.
Vorgesetzte haben dadurch beispielsweise die Möglichkeit
- im Vorfeld aufgrund von sog. „Bitten“, einen inhaltlich erwünschten Bericht zu fertigen oder
- als Reaktion, bestimmte Ermittlungen zu tätigen oder zu unterlassen (z.B. „Anregung“ kein Ermittlungsverfahren einzuleiten).
Sie werden sicher fragen, gibt es Einflussnahmen tatsächlich. Jedenfalls liest man nichts darüber. Ich beantworte Ihnen diese Frage gerne. Sie lesen nichts von Einflussnahmen, weil es sich dabei um ein gesetzlich angeordnetes verschwiegenes Thema handelt. Ich wies bereits darauf hin, dass Weisungen bestenfalls in Dritten nicht zugänglichen Handakten als sog. Dienstinternum dokumentiert werden.
Dieses Dienstinternum ist als Dienstgeheimnis strafrechtlich geschützt (§ 353 b StGB). Wenn ein Staatsanwalt insoweit plaudert, macht er sich strafbar.
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