Samstag, Januar 31, 2009

Ich bleibe dabei:
Wenn ein Arzt einem Patienten bei einer vereinbarten Blindarmoperation heimlich auch eine gesunde Niere aus dessen Bauch schneidet, sei es um sie für ein kleines Vermögen an einen solventen Organempfänger zu verhökern, sei es um einem jungen Assistenzarzt zu demonstrieren wie deutsche Ärzte nach Mengele auch weiterhin unbehelligt von Justiz, Opfer und Öffentlichkeit ihre perversen Experimente an Patienten machen können - angebliche Demokratie und vermeintlicher Rechtstaat hin oder her -, oder sei es einfach nur um sich und anderen seine ärztliche oder professorale Autonomie und Unantastbarkeit zu beweisen, oder sei es, weil er den Patienten nur nicht mag und dessen Leben verkürzen will, wie dem auch sei ist und bleibt das ein Verbrechen und diesem Dreckschwein gehört ein kräftiger Strick um den Hals gelegt und er am nächsten grösseren Rechtstaat aufgehängt.

Und ich bleibe dabei: Wenn dieser Arzt ein Vermögen ausgibt für eine Armada von Spannern, Spitzlern und Voyeuren, um das Opfer beim Pinkeln heimlich filmisch zu dokumentieren, als Beweis für die tatsächliche Gesundheit seines Opfers, dann können nur ungebildete Dummbeutel und korrupte Funtkionsträger solch einen Film als Beweis ansehen, dass das Verbrechen nicht begangen wurde, vielmehr offenbart es enorme Motive auf Seiten des Auftraggebers.

Und ich bleibe dabei: Wenn diese Armada jegliche Öffentlichkeit und Transparenz und damit Überprüfbarkeit scheut, entlarvt sie sich als illegal und illegitim, also als kriminelle Vereinigung.


Zur Erinnerung: Der Fall Clinton/Levinsky passierte erstens in einem öffentlichen, beruflichen Gebäude (Oval Office des White House), nicht in Clintons Privaträumen; die blieben sogar für die Lausch- und Spähangriffe der "Enthüllungsjounalisten" und Aufklärer Tabu.

Die öffentliche Aufklärungsarbeit passierte zweitens nicht anstelle einer offenen juristischen/rechtstaatlichen Aufklärung, sondern begleitetend bzw in ihrem Rahmen und nach offenen rechtstaatlichen Regeln, also mit Transparenz und Nachprüfbarkeit im Rahmen eines öffentlichen, justiziellen Prozesses. Hier im Lande wird öffentlich-rechtlich offenbar gänzlich anders definiert.

Drittens war Clinton ursprünglich in der Sache in Bezug auf und mit Lewinsky kein Opfer sondern Täter, indem er sich durch die sexuelle Beziehung erpressbar gemacht hat, was als US-Präsident nicht mehr seine Privatsache war. Die Enthüllungs- und Spitzelwucht war also nicht gegen ein Opfer sondern gegen einen Täter gerichtet.

Viertens war Clinton nicht ohnmächtig/machtlos sondern im Gegenteil formal der mächtigste Mann der Welt. Die Wucht der Überwachungs- und Kontrollmacht war somit gegen eine mindestens ebenbürtige Macht gerichtet, es herrschte also sowas wie Waffengleichheit, mithin konnte man das Ganze vielleicht noch als einigermassen fair bezeichnen, weil das Gleichgewicht der Kräfte stimmte.