Mafiöse Justiz
Stellen Sie sich mal vor es ist Montag und Sie haben gleich einen Gerichtstermin zur Hauptverhandlung, mit Ihnen als Angeklagten. Sie wissen, dass Sie unschuldig sind, haben die letzte Nacht kaum schlafen können, haben sich seit Wochen mit den Vorwürfen der Gegenseite auseinander gesetzt und treffende Argumente gesucht - und wie Sie glauben auch gefunden - die Ihre Unschuld auch für Dritte deutlich werden lässt. Voller Hoffnung treten Sie also in den Gerichtssaal. Wer unschuldig ist, hat in einem Rechtstaat schliesslich nichts zu befürchten.
Der Richter hat übers Wochenende in dem Dorf, in dem er mit seiner Familie ein Haus im Grünen bewohnt, mal wieder ein wenig mit den Vorsitzenden der drei örtlichen, als gemeinnützig anerkannten Vereine gesprochen, also des Schützenvereins, des Hundezüchtervereins und des Sportvereins, und sich über die finanzielle Lage der Vereine aufklären lassen, ob und wie tief man in den Miesen ist, welche Investitionen man gerne tätigen würde und wie hoch der Finanzbedarf ist.
Der Richter kennt Ihren Fall aus seinen Akten, und am Sonntag Abend überlegt er sich, wie hoch er die Geldstrafe ansetzen kann, die er Ihnen aufzuerlegen gedenkt, und welchem der drei Vereine seines Wohnortes er diesesmal die Geldstrafe zufliessen lässt. Er sinniert darüber, welcher der drei Vereinsherren ihm gegenüber am Zuvorkommensten war und welche Mitglieder oder Vereinsinteressen für ihn und seine Familie wohl am Nützlichsten sein werden, und voller Vorfreude sonnt er sich schon jetzt in der Dankbarkeit der von ihm Begünstigten.
Damit im Hinterkopf sitzt der Richter im Saal, als Sie hereingerufen werden, und auf einen Freispruch hoffen.
Das ist wohl Normalität im deutschen Justizwesen, wie grade durch den Fall der Bochumer Staatsanwältin Lichtinghagen (die ehemalige Zumwinkel-Anklägerin) sichtbar wird. Lichtinghagens Anträge bei der Prüfkammer, von ihr verhängte Strafgelder an Organisationen ihres Wohnortes und an eine Privat-Uni, an der ihre Tochter studiert, fliessen zu lassen, sind von den dafür zuständigen Gremien genehmigt worden.
Jetzt könnte man das als Einzel-FehlEntscheidung abtun. Jedoch hat kein einzelner Vorgesetzter, sondern ein Gremium entschieden, also eine Einrichtung um mittels Mehrheit eben Fehlverhalten einzelner zu kompensieren; und es ging um mehrere Anträge bzw Entscheidungen. Das muss man dann wohl als durchaus repräsentativ ansehen. Dafür spricht auch, dass eine ansonsten als seriös und integer geltende Juristin (Zumwinkel-Anklägerin), die bereits ein hohes Ansehen in der Öffentlichkeit hatte (Zumwinkel-Anklägerin), offenbar nicht davor zurück schreckte überhaupt solche Anträge zu stellen, die doch offensichtlich gegen das Unabhängigkeitsgebot verstossen.
Das heisst nichts anderes, als dass Richter und Staatsanwälte mit den von ihnen verhängten Strafgeldern sich, ihrer Familie und ihrem Umfeld, Vorteile und Vergünstigungen verschaffen können, indem sie diese Gelder an Einrichtungen und Organisationen fliessen lassen, mit denen sie in irgend einer Beziehung stehen.
Also quasi: hohe Amtsträger greifen gewohnheitsmässig in die Taschen anderer Leute, die still halten müssen, weil die Staatsmacht sie festhält, und diese ohnehin schon überprivilegierten Amtsträger erschleichen sich mit dem Geld anderer, schwächerer Leute, für sich selbst Vorteile; und nennen das dann auch noch Rechtsstaat.
Da kommt man auf den Gedanken, dass die Justiz nicht ungerne in Prozessfluten und Klagewellen badet, wie Dagobert Duck in seinem gefüllten Geldspeicher, und mit €-Zeichen vor beiden Augen. Justizias symbolische Blindheit, nicht vor dem Ansehen der Person, sondern ohne Ansehen der Gerechtigkeit.