Freitag, März 20, 2015

Warum Deutschland ein Nicht- bzw Un-Rechtstaat ist

1. Im Zivilprozessrecht sorgt die sog. Streitwertschwelle dafür, dass zwar wegen beispielsweise 10 Euro ein Prozess beim Amtsgericht vom Zaun gebrochen werden kann, aber der Verurteilte auch ein sachfremdes Willkürurteil trotz Verfahrensfehler nicht mehr anfechten kann - wegen der Streitwertschwelle, die aktuell bei 600 Euro liegt. Also wenn ein zu unrecht Verurteilter nach dem Verfahren wegen 10 Euro beispielsweise 200 Euro Prozesskosten tragen muss, liegt das für den normalen Rechtsweg unterhalb der Streitwertschwelle. Beispielsweise in meinem Fall hat mein neuer Vermieter mich wegen rund 40 Euro verklagt, und das Gericht hat in einem rein schriftlichen Verfahren mir einen mehrseitigen Schriftsatz des Klägers unterschlagen, was ich erst nach dem sachfremden Willkürurteil durch Einblick in meine Prozessakte bemerkt habe. Das ist, als hätte man in einem mündlichen Verfahren eine wichtige Aussage der einen Partei der anderen Partei verschwiegen, so dass diese nicht mehr angemessen reagieren kann. Ganz klar eine Verletzung von Grundrecht im Verfahrensrecht. Dennoch blieben meine Beschwerden durch alle Instanzen erfolglos, und für eine Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung von Verfahrens-Grundrechten ist die Sache eine Bagatelle und wird zurück gewiesen. Also egal wie unrechtmässig das Verfahren geführt wurde, und wie sachfremd und willkürlich das Urteil ist, es ist quasi wie in Stein gemeisseltes Unrecht, wegen der Streitwertschwelle, und dass aber unter der Decke bleibt, weil ausser den Tätern nur der Verurteilte das weiss. Diese Art von Gesetz und Justiz ist wie eine Lizenz zum Gelddrucken, wenn sich Seilschaften aus Anwaltskanzleien mit Amtsrichtern bilden. Ein Strohmann, wie etwa mein neuer Vermieter, muss nur einen Streit um einen geringen Geldbetrag vom Zaun brechen, den der Gegner nicht zahlt, weil er im Recht ist, dann können Kanzleien unter Kenntnis der Zuteilungsmodalitäten beim Gericht, also welcher Richter welche Klage bekommt, durch geschickte Terminierung ihrer Klage sich ihren Richter quasi selbst aussuchen, und dessen sachfremdes Willkür-Urteil, das den Beklagten verurteilt, obwohl der eigentlich im Recht ist, kann wegen der Streitwertschwelle nicht angetastet werden. Andere Rechtsmittel greifen dann auch deswegen nicht, weil die Justiz durch Bestätigung selbst falscher Urteile sich selbst das Image von Autorität und Unfehlbarkeit verschaffen will, und weil wegen des geringen Streitwerts sowieso alle abwinken: ist ja nur eine Bagatelle. Aber angeblich drucken auch Geldfälscher bevorzugt kleine Banknoten, um nicht aufzufallen.


2. Ein Rechtsystem, in welchem der Bürger vor Gericht bzw in einem Gerichtsverfahren nur dann eine reelle Chance hat zu gewinnen, wenn er von einem Rechtsanwalt vertreten wird, das kann kein Rechtstaat sein! Denn das ist wie im Mittelalter: Die einfachen Leute, wie etwa Handwerker, Bauern, Mägde usw hatten vor Gericht nur dann eine Chance, wenn sich ihr Lehnsherr für sie verwendet hat, also ein gutes Wort für sie eingelegt und vielleicht sogar einen kundigen Vertreter zum Gericht entsandt hat; ansonsten wurden sie verurteilt. Rechtsanwälte sind quasi die Vortsetzung des Lehnswesens und der Bevormundung des Bürgers durch Mitglieder eines höheren Standes. Also wir leben unter einer Justiz des Mittelalters. Das zeigt sich u.a. auch darin, dass mündliche Gerichtsverhandlungen noch immer nicht per Ton- und Videoaufzeichnung dokumentiert werden, sondern es wird per Hand protokolliert - mit entsprechenden absichtlichen und unabsichtlichen Fehlern.


3. Staatsanwälte können nicht bzw dürfen nicht frei nach Gesetz ermitteln, sondern sind an nicht-öffentliche (also geheime) Weisungen ihres Justizministers, also aus der Politik, gebunden, und sie müssen Strafanzeigen gegen wichtige Persönlichkeiten beim Minister melden. Das ist keine Verschwörungstheorie, sondern ebenso Tatsache wie absurd. Das heisst im Ergebnis, gegen angezeigte Verbrechen und Verbrecher der Oberschicht wird auf geheime Anweisung von Oben wird nicht ermittelt und es findet kein Verfahren statt, der oder die Täter bleiben straflos - siehe etwa die aktuellen Fälle Ecclestone in Bayern, und Edathy in Niedersachsen. Aber auch umgekehrt könnte wohl gegen offensichtlich Unschuldige dennoch ermittelt werden, wenn der Justizminister es so will. Wie möglicherweise im Fall Kachelmann, wo im CDU-Land Baden-Würtemberg trotz arger Zweifelhaftigkeit einer Strafanzeige dennoch der Promi Kachelmann, der augenscheinlich ein SPD-Sympathisant war, in U-Haft genommen und angeklagt wurde. Dass es auch anders geht, zeigt das Beispiel Italien, wo Staatsanwälte freie, unabhängige Ermittler sind, die darum auch gegen die Mafia, gegen Geheimagenten und Geheimlogen und selbst gegen Regierungschefs ermitteln - was in Deutschland alles undenkbar ist. Eine Verbrecherjagd, die auf geheime Anweisung aus der Politik ausgeschaltet werden kann, und eine Jagd auf Unschuldige, die durch solche geheime Weisungsgebundenheit möglich wird, wo also Staatsanwälte eher Schauspieler-Qualitäten haben müssen, oder rückgratlose Marionetten sind, ist keine demokratisch-rechtstaatliche Justiz.


4. Jene Verfahren, in denen eine Beteiligung von Geheimdiensten öffentlich deutlich wurde, wie zB die RAF- und die NSU-Morde, zeigen immer wieder öffentlich, dass Leute, die mit den Geheimdiensten verbunden sind, vor Gericht selbst bei schweren Vergehen und Verbrechen straffrei ausgehen. Hingegen werden unschuldige Bürger selbst für Kleinigkeiten verurteilt, wenn und weil sie die Zusammenarbeit mit Geheimdiensten verweigern. Das ist kein Rechtstaat, wenn die Nähe oder Ferne zu den Geheimdiensten darüber entscheidet, ob jemand vor Gericht Recht bekommt oder nicht.


Die Behauptung, Deutschland sei ein Rechtstaat ist also eine Pauschalbehauptung, die in keinster Weise durch die Wirklichkeit bestätigt wird, und somit ist die Bezeichnung Rechtstaat ein reiner Werbe- und Propagandabegriff der Herrschenden.