Irgendwer meinte, Rechtstaat sei, wenn man sich vor Gericht verteidigen dürfe. Aber das durften die Angeklagten vor Freislers Volksgerichtshof auch – es war dem Gericht nur völlig egal, was die Angeklagten inhaltlich zu ihrer Verteidigung sagten – so, wie auch heute in der deutschen Justiz – nur daß öffentlich keine Todesurteile gefällt werden.