Das ist rückständig, erinnert an die Volksgerichtshöfe der Nazis und es stützt Ausfälle wie jenen jüngsten des NRW-Innenminsters, Gerichte sollten bei ihren Urteilen immer auch das Rechtsempfinden der Bevölkerung berücksichtigen.
Warum werden Urteile nicht "Im Namen / Geiste des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland" gefällt und verkündet?
Vielleicht weil man sich vielfach schämt himmelschreiendes Unrecht im gleichen Atemzug mit den Grundrechten zu erwähnen.