Verfassung = Zustand / Verhältnisse
Wer die Verfassung Deutschlands schützt, der schützt den Zustand / die herrschen Verhältnisse Deutschlands, kurz gesagt: er sorgt dafür, das alles so bleibt wie es ist und immer schon war - im Zweifel auch gegen das Grundgesetz (GG). Das gilt nicht nur für den selbsternannten "Verfassungsschutz"(VS), sondern offenbar auch für das "Bundesverfassungsgericht" (BVerfG).