Sonntag, November 06, 2005

STAAT ALS BESATZUNGSMACHT
Stellen Sie sich folgendes vor: ein Straftäter könnte selbst darüber entscheiden, ob überhaupt Ermittlungen gegen ihn eingeleitet werden und - falls sie überhaupt eingeleitet werden - wie sie dann geführt werden. Es liegt auf der Hand, daß dann kaum je ein Straftäter verurteilt würde. Der deutsche Staat befindet sich in dieser beneidenswerten Lage.

Die deutschen Staatsanwälte sind - im Gegensatz zu anderen Staaten - keine unabhängigen Ermittler, sondern weisungsgebundene Beamte. Sie können angewiesen werden, Ermittlungen zu führen oder zu unterlassen. Ggf. kann ihnen auch die Art der Ermittlungen vorgeschrieben werden. Da sich ein großer Teil der Gesundheitseinrichtungen - insbesondere der Kliniken - in staatlicher Trägerschaft von Bund, Ländern und Kommunen befindet, hat der Staat natürlich kein Interesse daran, faktisch gegen sich selbst vorzugehen und Straftaten in seinen Institutionen aufzudecken.

Die Ermittlungstätigkeit der Staatsanwälte bei „Kunstfehlern“ ist auch danach. Bei allen oben genannten Patiententötungen hat sich die Staatsanwaltschaft so verhalten wie der berühmte Jagdhund, den man zur Jagd tragen muß und ließ sich von der Universitätsklinik gern „an der Nase herumführen“, weil dann eine rasche Verfahrenseinstellung möglich war.

Die Staatsanwaltschaft geriert sich gern als „objektivste Behörde der Welt“. Es darf gelacht werden. Einige Beispiele staatsanwaltschaftlicher „Objektivität“:
Hier

Ein Patientenleben ist in Deutschland billig zu haben.

Es ist angesichts der hier dargelegten Tatsachen ein gefährlicher Irrtum, daß die Problematik ärztlicher Behandlungsfehler nur eine medizinische sei. Richtig ist vielmehr, daß erst die Komplizenschaft zwischen Medizin und Justiz das Problem in der vorliegenden Form entstehen läßt, weil die Justizfunktionäre - Staatsanwälte, aber auch Richter und nicht wenige Rechtsanwälte - dazu neigen, insbesondere im Strafverfahren Behandlungsfehler auf der Grundlage von Gefälligkeits-Gutachten zu vertuschen, so daß die Häufigkeit der „Kunstfehler“ mit 100.000 Medizinschäden und 25.000 Todesfällen pro Jahr in der Bundesrepublik der Öffentlichkeit weitgehend verborgen bleibt. Dadurch fehlt der öffentliche Druck, die Mißstände unseres Medizinbetriebes durch die aufsichtsführenden politischen Instanzen zu beseitigen.

Das Fehlverhalten der Juristen hat somit schwerwiegende und gefährliche gesundheitspolitische Konsequenzen. Da nur die Spitze des Eisberges von Patientenschädigungen und Patiententötungen bekannt wird, können die Ärztefunktionäre behaupten, daß unser Gesundheitswesen „das beste der Welt“ sei und die Massenschäden unseres Medizinbetriebes als bedauerliche Einzelfälle verharmlosen. Die Justiz fungiert folglich durch ihr Fehlverhalten objektiv als parteiliche Institution zugunsten der Ärztefunktionäre und hält damit die unsäglichen Mißstände im Medizinbetrieb mit jährlich 25.000 Medizintoten aufrecht.


Der vollständige Text hier