Donnerstag, November 17, 2005

Vergleich
Darüberhinaus gibt es nicht nur nach unseren Erfahrungen in keinem anderen Berufsstand so viele eigentümliche Existenzen, deren Tätigkeit nicht selten bis zur „unverhohlenen Gaunerei“ geht (SPIEGEL-Serie 49,50/1989):

„ ... In die Schlagzeilen geraten Juristen, die sich zu Kumpanen und Komplizen von Kriminellen machen oder die der Anfechtung nicht widerstehen können, ehrlich mit dem ihnen anvertrauten Geld umzugehen. So werden „Organe der Rechtspflege“, wie das Gesetz die Anwälte tituliert, selbst zu Objekten der Rechtsprechung: sie unterdrücken Beweismittel, besorgen falsche Alibis, frisieren Dokumente und stiften Zeugen zum Meineid an, sie verjubeln Mandantengelder und betrügen bei den Gebühren. Das Treiben mancher Anwälte ist ein Spaziergang durch die Delikte des Strafgesetzbuches’. ...“

Wir haben sogar Juristen kennengelernt, die sich auf Patientenbetrug spezialisiert hatten:

Rechtsanwalt Dammholz alias „Luitpold Graf von Lusi“ in Kassel beendete seine anwaltliche Karriere deshalb im Gefängnis: Trotz zahlreicher rechtskräftiger Vorstrafen hatte ihm die Anwaltskammer zunächst nicht die Zulassung entzogen. Erst als er - deshalb immer dreister werdend - schließlich das Schmerzensgeld einer Patientin in Höhe von 20.000 DM unterschlug und rechtskräftig zu Haft von 1 Jahr und 6 Monaten ohne Bewährung verurteilt wurde, bequemte sich die Anwaltskammer dazu, ihn aus der Anwaltschaft auszuschließen. Da er inzwischen in Vermögensverfall geraten war und seine Haftstrafe auch antreten mußte, konnten seine Opfer nicht einmal Schadensersatz gegen ihn durchsetzen. Schließlich stellte sich auch noch heraus, daß der „Herr Graf von Lusi“ seinen Adelstitel durch Unterschriftenfälschung erschlichen hatte und schlicht „Dammholz“ hieß.

Der Jurist Dr. jur. (!) Bernhard Giese in Tübingen erstattete gegen hohes Honorar „medizinische Sachverständigen-Gutachten“, die er mit „Dr. Giese“ unterschrieb, so daß gutgläubige Patienten ihn für einen Arzt hielten und halten mußten, zumal er die Patienten in seinem „Institut für Medizinschadens-Begutachtung“ im weißen Kittel empfing. Er wurde schließlich wegen Patientenbetrugs und strafbarer Werbung rechtskräftig verurteilt. Neben dem o.a. Rechtsanwalt „Graf von Lusi“ hatten auch die Rechtsanwälte Dr. Georg Meinecke in Köln und Jürgen Korioth in Hennef mit dem „Doktor Giese“ zusammengewirkt.

Den meisten Zeitgenossen ist nicht bekannt, weshalb Anwälte eine schwarze Robe tragen. Das geht auf eine Verordnung eines preußischen Königs zurück: „Damit man die Spitzbuben von weitem erkenne und sich vor ihnen hüten könne“ verfügte König Friedrich Wilhelm I. bereits im Jahre 1713, daß Anwälte „ein schwarzes Mäntelchen“ tragen müssen (Borgmann/Haug, Anwaltshaftung, 3. Auflage, München 1995, S. 2).
Quelle

Die Spitzbuben von weitem zu erkennen, heisst leider heute nicht mehr, sich auch vor ihnen hüten zu können. Die Gedanken sind zwar auch nicht mehr frei, dennoch darf ich wohl straffrei sagen, dass ich bei obigem Text immer an einen Vetter in Düsseldorf denken muss.