Ärztestreik
Im Frühjahr 2000 streikten in Israel Krankenhausärzte viele Wochen lang. Hunderttausende von Untersuchungen fanden nicht statt, Zehntausende von Operationen wurden verschoben oder abgesagt. Die Notaufnahmen, Dialyseabteilungen, Krebsstationen und Abteilungen für Neonatalogie und Kinderheilkunde blieben geöffnet, ansonsten aber wurden die Menschen abgewiesen. Sie gingen wieder häufiger zum Familienarzt oder blieben zu Hause. Wie eine Umfrage unter den grössten Bestattungsunternehmen ergab, hatte das Folgen: Die Todesrate in fast allen Landesteilen sank beträchtlich, es wurde seltener gestorben. Der Ärztestreik in Israel, so das 'British Medical Journal', war "für die Gesundheit womöglich gut". Zitiert aus dem Buch: "Heillose Medizin", von Jörg Blech.
Vielleicht sollten auch hier zu Lande viel mehr Klinikärzte viel öfter streiken.
Meine persönlichen Erlebnisse, Ansichten, Anmerkungen als ortsfester Weltbürger im globalen Polizeistaat
Dienstag, November 29, 2005
Sonntag, November 27, 2005
Extrempharma
Weltweit drittgrösstes Pharma-/BioTech-Unternehmen, mit Sitz in der Schweiz, bekennt sich in den USA der kriminellen Verschwörung für schuldig und muss über 700 Mio. Dollar zahlen.
Quelle
Weltweit drittgrösstes Pharma-/BioTech-Unternehmen, mit Sitz in der Schweiz, bekennt sich in den USA der kriminellen Verschwörung für schuldig und muss über 700 Mio. Dollar zahlen.
Quelle
Samstag, November 26, 2005
Profis der Nation
Lese grade das Buch Der BND, die unheimliche Macht im Staate, von Erich Schmidt-Eenboom. Interessant.
Schon der Klappentext bringt Klopper: Der Bundesnachrichtendienst ist krakenhaft in alle Bereiche der Gesellschaft eingedrungen. Der ganz grosse Lauschangriff etwa ist längst Realität. Denn die WORTBANK für das EDV-System AUSTIN 2 zeichnet automatisch auf, wenn vorprogrammierte Trefferworte auftauchen, bestimmte Telefonnummern angewählt werden oder sogar im Computer registrierte Stimmprofile auftauchen. Das ist der Stand von 1993, und das ist der deutsche AUSLANDSGeheimdienst! Was für eine Macht im Staate ist dann erst der INLANDSGeheimdienst? Dass man sogar aus öffentlichen Telefonzellen gezielt abgehört wird, indem augenscheinlich Stimmprofile automatisch gescannt werden, war erst kürzlich mein selbstgewonnener Eindruck.
Der niederländische Geheimdienst gründete eine politische Partei, der deutsche AUSLANDSGeheimdienst betreibt im INLAND diverse Tarn- und Schein-Firmen und -vereine, da gehören dem InlandsGeheimdienst womöglich sogar ganze Kliniken, Wohnungsverwaltungen, Zeitungsredaktionen (wer finanziert eigentlich die Telepolis-Schreiber, warum und aus welchem Fond?), Weblog- und eMail-Hoster und Provider und Radiostationen? So interviewt beispielsweise RadioEins innerhalb weniger Wochen nun schon die zweite Person aus dem von mir sogenannten Machiavelli-Netzwerk.
Und auch die Wochenzeitung die ZEIT scheint mittels ihres Führungspersonals mit Geheimdiensten "gut" verbunden zu sein.
Zitat aus dem Buch:
"Die Weltfremdheit des grössten Teils unserer akademisch etablierten und aus Steuergeldern bezahlten Politikwissenschaft zeigt sich auch darin, dass sie diese elementaren Tatsachen nie in den Blick bekommt. Es gibt in der Bundesrepublik umfangreiche, viel verwendete und renommierte politologische Lehrbücher und Lexika, in denen man einen Artikel über Geheimdienste und Spionage vergeblich sucht".
Lese grade das Buch Der BND, die unheimliche Macht im Staate, von Erich Schmidt-Eenboom. Interessant.
Schon der Klappentext bringt Klopper: Der Bundesnachrichtendienst ist krakenhaft in alle Bereiche der Gesellschaft eingedrungen. Der ganz grosse Lauschangriff etwa ist längst Realität. Denn die WORTBANK für das EDV-System AUSTIN 2 zeichnet automatisch auf, wenn vorprogrammierte Trefferworte auftauchen, bestimmte Telefonnummern angewählt werden oder sogar im Computer registrierte Stimmprofile auftauchen. Das ist der Stand von 1993, und das ist der deutsche AUSLANDSGeheimdienst! Was für eine Macht im Staate ist dann erst der INLANDSGeheimdienst? Dass man sogar aus öffentlichen Telefonzellen gezielt abgehört wird, indem augenscheinlich Stimmprofile automatisch gescannt werden, war erst kürzlich mein selbstgewonnener Eindruck.
Der niederländische Geheimdienst gründete eine politische Partei, der deutsche AUSLANDSGeheimdienst betreibt im INLAND diverse Tarn- und Schein-Firmen und -vereine, da gehören dem InlandsGeheimdienst womöglich sogar ganze Kliniken, Wohnungsverwaltungen, Zeitungsredaktionen (wer finanziert eigentlich die Telepolis-Schreiber, warum und aus welchem Fond?), Weblog- und eMail-Hoster und Provider und Radiostationen? So interviewt beispielsweise RadioEins innerhalb weniger Wochen nun schon die zweite Person aus dem von mir sogenannten Machiavelli-Netzwerk.
Und auch die Wochenzeitung die ZEIT scheint mittels ihres Führungspersonals mit Geheimdiensten "gut" verbunden zu sein.
Zitat aus dem Buch:
"Die Weltfremdheit des grössten Teils unserer akademisch etablierten und aus Steuergeldern bezahlten Politikwissenschaft zeigt sich auch darin, dass sie diese elementaren Tatsachen nie in den Blick bekommt. Es gibt in der Bundesrepublik umfangreiche, viel verwendete und renommierte politologische Lehrbücher und Lexika, in denen man einen Artikel über Geheimdienste und Spionage vergeblich sucht".
Freitag, November 25, 2005
Dienstag, November 22, 2005
Strafe muss sein.
Aber warum bestrafen wir eigentlich Menschen, die gegen das Gesetz verstossen? Die älteste Wurzel unseres Rechtsverständnisses ist ebenso schlicht wie brachial. Es ist der Drang nach Rache und Vergeltung. Auge um Auge, Zahn um Zahn. Nur ein langer und windungsreicher Prozess der Zivilisation hat uns schliesslich zu der Einsicht geführt, dass die Befriedigung dieses Bedürfnisses nicht in der Hand des Einzelnen oder bestimmter Gruppen liegen darf. Vergeltung gegenüber einem Täter zu üben, muss Sache der Gemeinschaft, der Gesellschaft, des Staates sein. Und wer immer Strafen verhängt, sollte dabei verbindlichen und allgemein bekannten Regeln folgen. Keine Strafe ohne Gesetz.
...
Bis heute sind viele Bürger zumindest insgeheim der Auffassung, ein Straftäter solle selbst erleiden, was er anderen angetan hat.
...
Das Verlangen nach Strafe ist so gesehen nur eine Umkehrung der goldenen Regel: "Was du nicht willst, das man dir tu, das füg auch keinem andern zu."
...
In Wahrheit aber haben wir den Wunsch nach Rache seit der Aufklärung nur in vornehmere Begriffe gekleidet. Unsere Strafrechtsordnung geht nach wie vor von einem Anspruch sowohl des einzelnen Opfers als auch der gesamten Gesellschaft auf Vergeltung und Sühne für jede begangene Straftat aus. Der Grundgedanke aller sogenannten "absoluten Straftheorien" ist folgender: Jede Straftat, jedes Verbrechen stört die Rechtsordnung, ja eigentlich sogar die sittliche oder - den entsprechenden Glauben vorausgesetzt - die göttliche Ordnung. Und diese Störung lässt sich nur durch einen gerechten Schuldausgleich, eben eine angemessene Strafe beseitigen. Positiv formuliert: Nur die Strafe vermag den Rechtsfrieden wiederherzustellen.
...
Der Schuldausgleich, altmodischer gesagt: die Sühne, ist in sich selbst gerechtfertigt.
Doch der moderne, aufgeklärte Mensch neigt zu einem gewissen Relativismus in moralischen Fragen. Ethischer Rigorismus kommt uns seltsam fremd und gestrig vor. Wohler fühlen wir uns deshalb, wenn die Verhängung von Strafen auch einen praktischen, möglichst sogar einen statistisch nachweisbaren Nutzen hat: wenn sie die Zahl der Straftaten verringert oder aus Straftätern gesetzestreue Bürger macht. Was in der Theorie gut klingt, funktioniert aber in der Praxis so gut wie überhaupt nicht. Weshalb denn auch der absolute Sühneanspruch am Ende die einzig tragfähige Begründung für jede Strafe bleibt.
...
Welche Untersuchung man auch immer heranzieht, man wird stets zum gleichen Fazit kommen: Um die abschreckende Wirkung der Strafe ist es schlecht bestellt.
...
Abrschreckung funktioniert nicht. Weder Art noch Härte von Strafen zeitigen einen nachweisbaren Effekt - und zwar weder im Hinblick auf die Rückfallquote einzelner Täter noch im Hinblick auf die Häufigkeit von Straftaten insgesamt. Wer nicht klaut, unterlässt es offenbar nicht deshalb, weil es verboten ist. Sondern weil er einsieht, dass eine Welt, in der jeder klaut, also andere auch ihn bestehlen, nicht funktionieren kann.
...
Indem Vergehen und Verbrechen mit Strafe bewehrt sind und die Strafandrohung verlässlich durchgesetzt wird, stärkt der Staat ganz allgemein das Vertrauen in die Durchsetzungskraft seiner Rechtsordnung. Ist dagegen die Einsicht der Allgemeinheit in den Sinn einer Rechtsnorm unterminiert, fällt es dem Staat zunehmend schwer, sie durchzusetzen. Härtere Strafen nützen dann nur noch begrenzt.
In diesem Konzept gilt die Straftat nicht so sehr als sittlich-moralische, sondern vor allem als soziale Störung. Indem der Staat solche Störungen beseitigt, stärkt er die Rechtstreue der Allgemeinheit. Das funktioniert natürlich nur dann, wenn die Institutionen, die das Recht schützen, also Polizei und Justiz, beim Bürger weitgehend uneingeschränktes Vertrauen geniessen. Um das zu erreichen, muss ihre Arbeit zugleich transparent und effektiv, unabhängig von Einzelinteressen und frei von Missbrauch und Willkür sein. Im Hinblick auf das unerlässliche Vertrauen in die Rechtsordnung als Ganzes ist deshalb Justizunrecht die wohl zerstörerischste Form des Unrechts überhaupt.
Meint der Strafverteidiger Rolf Bossi in seinem Buch "Halbgötter in Schwarz".
Kurzgefasst: Abschreckung kann man in jeder Hinsicht eigentlich vergessen, Resozialisierung auch. Was allein zählt ist die rechtstaatliche Form der Rache, Vergeltung, Sühne, auf die jedes Opfer eines Verbrechens und die Gesellschaft ein natürliches Recht hat. Dieses natürliche Recht geht modernerweise im Zuge des staatlichen Gewaltmonopols auf den Staat über. Im Gegenzug ist dem Staat daraus aber auch eine Pflicht erwachsen, zur Strafverfolgung von Verbreche(r)n. Die Bestrafung des Täters dient also immer noch oder letztlich wieder überwiegend der Genugtuung des Opfers und der Gesellschaft. Jedoch über die Wirkung von strafverfolgten und bestraften Verbreche(r)n kann eine Sicherheit erwachsen, durch gerechtfertigtes Vertrauen in ein funktionierendes Regelsystem, also wenn Vergehen und Verbrechen tatsächlich und wirksam verfolgt und geahndet werden. Eine befriedende Wirkung des Rechtstaates funktioniert also nicht durch spezial- oder generalpräventive Abschreckung, sondern über gerechtfertigtes Vertrauen.
Zur Frage der Verbindlichkeit des sog. positives Rechts zitiert Bossi den Rechtsgelehrten Gustav Radbruch (Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht): "Wo Gerechtigkeit nicht einmal erstrebt wird, wo die Gleichheit, die den Kern der Gerechtigkeit ausmacht, bei der Setzung positiven Rechts bewusst verleugnet wurde, da ist das Gesetz nicht etwa nur 'unrichtiges Recht', vielmehr entbehrt es überhaupt der Rechtsnatur." Ich stimme dem zu und beziehe das ausdrücklich auch auf das sog. Richterrecht, also das was Richter als Recht sprechen oder - genauso wichtig - unterlassen zu "sprechen".
Aber warum bestrafen wir eigentlich Menschen, die gegen das Gesetz verstossen? Die älteste Wurzel unseres Rechtsverständnisses ist ebenso schlicht wie brachial. Es ist der Drang nach Rache und Vergeltung. Auge um Auge, Zahn um Zahn. Nur ein langer und windungsreicher Prozess der Zivilisation hat uns schliesslich zu der Einsicht geführt, dass die Befriedigung dieses Bedürfnisses nicht in der Hand des Einzelnen oder bestimmter Gruppen liegen darf. Vergeltung gegenüber einem Täter zu üben, muss Sache der Gemeinschaft, der Gesellschaft, des Staates sein. Und wer immer Strafen verhängt, sollte dabei verbindlichen und allgemein bekannten Regeln folgen. Keine Strafe ohne Gesetz.
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Bis heute sind viele Bürger zumindest insgeheim der Auffassung, ein Straftäter solle selbst erleiden, was er anderen angetan hat.
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Das Verlangen nach Strafe ist so gesehen nur eine Umkehrung der goldenen Regel: "Was du nicht willst, das man dir tu, das füg auch keinem andern zu."
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In Wahrheit aber haben wir den Wunsch nach Rache seit der Aufklärung nur in vornehmere Begriffe gekleidet. Unsere Strafrechtsordnung geht nach wie vor von einem Anspruch sowohl des einzelnen Opfers als auch der gesamten Gesellschaft auf Vergeltung und Sühne für jede begangene Straftat aus. Der Grundgedanke aller sogenannten "absoluten Straftheorien" ist folgender: Jede Straftat, jedes Verbrechen stört die Rechtsordnung, ja eigentlich sogar die sittliche oder - den entsprechenden Glauben vorausgesetzt - die göttliche Ordnung. Und diese Störung lässt sich nur durch einen gerechten Schuldausgleich, eben eine angemessene Strafe beseitigen. Positiv formuliert: Nur die Strafe vermag den Rechtsfrieden wiederherzustellen.
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Der Schuldausgleich, altmodischer gesagt: die Sühne, ist in sich selbst gerechtfertigt.
Doch der moderne, aufgeklärte Mensch neigt zu einem gewissen Relativismus in moralischen Fragen. Ethischer Rigorismus kommt uns seltsam fremd und gestrig vor. Wohler fühlen wir uns deshalb, wenn die Verhängung von Strafen auch einen praktischen, möglichst sogar einen statistisch nachweisbaren Nutzen hat: wenn sie die Zahl der Straftaten verringert oder aus Straftätern gesetzestreue Bürger macht. Was in der Theorie gut klingt, funktioniert aber in der Praxis so gut wie überhaupt nicht. Weshalb denn auch der absolute Sühneanspruch am Ende die einzig tragfähige Begründung für jede Strafe bleibt.
...
Welche Untersuchung man auch immer heranzieht, man wird stets zum gleichen Fazit kommen: Um die abschreckende Wirkung der Strafe ist es schlecht bestellt.
...
Abrschreckung funktioniert nicht. Weder Art noch Härte von Strafen zeitigen einen nachweisbaren Effekt - und zwar weder im Hinblick auf die Rückfallquote einzelner Täter noch im Hinblick auf die Häufigkeit von Straftaten insgesamt. Wer nicht klaut, unterlässt es offenbar nicht deshalb, weil es verboten ist. Sondern weil er einsieht, dass eine Welt, in der jeder klaut, also andere auch ihn bestehlen, nicht funktionieren kann.
...
Indem Vergehen und Verbrechen mit Strafe bewehrt sind und die Strafandrohung verlässlich durchgesetzt wird, stärkt der Staat ganz allgemein das Vertrauen in die Durchsetzungskraft seiner Rechtsordnung. Ist dagegen die Einsicht der Allgemeinheit in den Sinn einer Rechtsnorm unterminiert, fällt es dem Staat zunehmend schwer, sie durchzusetzen. Härtere Strafen nützen dann nur noch begrenzt.
In diesem Konzept gilt die Straftat nicht so sehr als sittlich-moralische, sondern vor allem als soziale Störung. Indem der Staat solche Störungen beseitigt, stärkt er die Rechtstreue der Allgemeinheit. Das funktioniert natürlich nur dann, wenn die Institutionen, die das Recht schützen, also Polizei und Justiz, beim Bürger weitgehend uneingeschränktes Vertrauen geniessen. Um das zu erreichen, muss ihre Arbeit zugleich transparent und effektiv, unabhängig von Einzelinteressen und frei von Missbrauch und Willkür sein. Im Hinblick auf das unerlässliche Vertrauen in die Rechtsordnung als Ganzes ist deshalb Justizunrecht die wohl zerstörerischste Form des Unrechts überhaupt.
Meint der Strafverteidiger Rolf Bossi in seinem Buch "Halbgötter in Schwarz".
Kurzgefasst: Abschreckung kann man in jeder Hinsicht eigentlich vergessen, Resozialisierung auch. Was allein zählt ist die rechtstaatliche Form der Rache, Vergeltung, Sühne, auf die jedes Opfer eines Verbrechens und die Gesellschaft ein natürliches Recht hat. Dieses natürliche Recht geht modernerweise im Zuge des staatlichen Gewaltmonopols auf den Staat über. Im Gegenzug ist dem Staat daraus aber auch eine Pflicht erwachsen, zur Strafverfolgung von Verbreche(r)n. Die Bestrafung des Täters dient also immer noch oder letztlich wieder überwiegend der Genugtuung des Opfers und der Gesellschaft. Jedoch über die Wirkung von strafverfolgten und bestraften Verbreche(r)n kann eine Sicherheit erwachsen, durch gerechtfertigtes Vertrauen in ein funktionierendes Regelsystem, also wenn Vergehen und Verbrechen tatsächlich und wirksam verfolgt und geahndet werden. Eine befriedende Wirkung des Rechtstaates funktioniert also nicht durch spezial- oder generalpräventive Abschreckung, sondern über gerechtfertigtes Vertrauen.
Zur Frage der Verbindlichkeit des sog. positives Rechts zitiert Bossi den Rechtsgelehrten Gustav Radbruch (Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht): "Wo Gerechtigkeit nicht einmal erstrebt wird, wo die Gleichheit, die den Kern der Gerechtigkeit ausmacht, bei der Setzung positiven Rechts bewusst verleugnet wurde, da ist das Gesetz nicht etwa nur 'unrichtiges Recht', vielmehr entbehrt es überhaupt der Rechtsnatur." Ich stimme dem zu und beziehe das ausdrücklich auch auf das sog. Richterrecht, also das was Richter als Recht sprechen oder - genauso wichtig - unterlassen zu "sprechen".
Donnerstag, November 17, 2005
Vergleich
Darüberhinaus gibt es nicht nur nach unseren Erfahrungen in keinem anderen Berufsstand so viele eigentümliche Existenzen, deren Tätigkeit nicht selten bis zur „unverhohlenen Gaunerei“ geht (SPIEGEL-Serie 49,50/1989):
„ ... In die Schlagzeilen geraten Juristen, die sich zu Kumpanen und Komplizen von Kriminellen machen oder die der Anfechtung nicht widerstehen können, ehrlich mit dem ihnen anvertrauten Geld umzugehen. So werden „Organe der Rechtspflege“, wie das Gesetz die Anwälte tituliert, selbst zu Objekten der Rechtsprechung: sie unterdrücken Beweismittel, besorgen falsche Alibis, frisieren Dokumente und stiften Zeugen zum Meineid an, sie verjubeln Mandantengelder und betrügen bei den Gebühren. Das Treiben mancher Anwälte ist ein Spaziergang durch die Delikte des Strafgesetzbuches’. ...“
Wir haben sogar Juristen kennengelernt, die sich auf Patientenbetrug spezialisiert hatten:
Rechtsanwalt Dammholz alias „Luitpold Graf von Lusi“ in Kassel beendete seine anwaltliche Karriere deshalb im Gefängnis: Trotz zahlreicher rechtskräftiger Vorstrafen hatte ihm die Anwaltskammer zunächst nicht die Zulassung entzogen. Erst als er - deshalb immer dreister werdend - schließlich das Schmerzensgeld einer Patientin in Höhe von 20.000 DM unterschlug und rechtskräftig zu Haft von 1 Jahr und 6 Monaten ohne Bewährung verurteilt wurde, bequemte sich die Anwaltskammer dazu, ihn aus der Anwaltschaft auszuschließen. Da er inzwischen in Vermögensverfall geraten war und seine Haftstrafe auch antreten mußte, konnten seine Opfer nicht einmal Schadensersatz gegen ihn durchsetzen. Schließlich stellte sich auch noch heraus, daß der „Herr Graf von Lusi“ seinen Adelstitel durch Unterschriftenfälschung erschlichen hatte und schlicht „Dammholz“ hieß.
Der Jurist Dr. jur. (!) Bernhard Giese in Tübingen erstattete gegen hohes Honorar „medizinische Sachverständigen-Gutachten“, die er mit „Dr. Giese“ unterschrieb, so daß gutgläubige Patienten ihn für einen Arzt hielten und halten mußten, zumal er die Patienten in seinem „Institut für Medizinschadens-Begutachtung“ im weißen Kittel empfing. Er wurde schließlich wegen Patientenbetrugs und strafbarer Werbung rechtskräftig verurteilt. Neben dem o.a. Rechtsanwalt „Graf von Lusi“ hatten auch die Rechtsanwälte Dr. Georg Meinecke in Köln und Jürgen Korioth in Hennef mit dem „Doktor Giese“ zusammengewirkt.
Den meisten Zeitgenossen ist nicht bekannt, weshalb Anwälte eine schwarze Robe tragen. Das geht auf eine Verordnung eines preußischen Königs zurück: „Damit man die Spitzbuben von weitem erkenne und sich vor ihnen hüten könne“ verfügte König Friedrich Wilhelm I. bereits im Jahre 1713, daß Anwälte „ein schwarzes Mäntelchen“ tragen müssen (Borgmann/Haug, Anwaltshaftung, 3. Auflage, München 1995, S. 2). Quelle
Die Spitzbuben von weitem zu erkennen, heisst leider heute nicht mehr, sich auch vor ihnen hüten zu können. Die Gedanken sind zwar auch nicht mehr frei, dennoch darf ich wohl straffrei sagen, dass ich bei obigem Text immer an einen Vetter in Düsseldorf denken muss.
Darüberhinaus gibt es nicht nur nach unseren Erfahrungen in keinem anderen Berufsstand so viele eigentümliche Existenzen, deren Tätigkeit nicht selten bis zur „unverhohlenen Gaunerei“ geht (SPIEGEL-Serie 49,50/1989):
„ ... In die Schlagzeilen geraten Juristen, die sich zu Kumpanen und Komplizen von Kriminellen machen oder die der Anfechtung nicht widerstehen können, ehrlich mit dem ihnen anvertrauten Geld umzugehen. So werden „Organe der Rechtspflege“, wie das Gesetz die Anwälte tituliert, selbst zu Objekten der Rechtsprechung: sie unterdrücken Beweismittel, besorgen falsche Alibis, frisieren Dokumente und stiften Zeugen zum Meineid an, sie verjubeln Mandantengelder und betrügen bei den Gebühren. Das Treiben mancher Anwälte ist ein Spaziergang durch die Delikte des Strafgesetzbuches’. ...“
Wir haben sogar Juristen kennengelernt, die sich auf Patientenbetrug spezialisiert hatten:
Rechtsanwalt Dammholz alias „Luitpold Graf von Lusi“ in Kassel beendete seine anwaltliche Karriere deshalb im Gefängnis: Trotz zahlreicher rechtskräftiger Vorstrafen hatte ihm die Anwaltskammer zunächst nicht die Zulassung entzogen. Erst als er - deshalb immer dreister werdend - schließlich das Schmerzensgeld einer Patientin in Höhe von 20.000 DM unterschlug und rechtskräftig zu Haft von 1 Jahr und 6 Monaten ohne Bewährung verurteilt wurde, bequemte sich die Anwaltskammer dazu, ihn aus der Anwaltschaft auszuschließen. Da er inzwischen in Vermögensverfall geraten war und seine Haftstrafe auch antreten mußte, konnten seine Opfer nicht einmal Schadensersatz gegen ihn durchsetzen. Schließlich stellte sich auch noch heraus, daß der „Herr Graf von Lusi“ seinen Adelstitel durch Unterschriftenfälschung erschlichen hatte und schlicht „Dammholz“ hieß.
Der Jurist Dr. jur. (!) Bernhard Giese in Tübingen erstattete gegen hohes Honorar „medizinische Sachverständigen-Gutachten“, die er mit „Dr. Giese“ unterschrieb, so daß gutgläubige Patienten ihn für einen Arzt hielten und halten mußten, zumal er die Patienten in seinem „Institut für Medizinschadens-Begutachtung“ im weißen Kittel empfing. Er wurde schließlich wegen Patientenbetrugs und strafbarer Werbung rechtskräftig verurteilt. Neben dem o.a. Rechtsanwalt „Graf von Lusi“ hatten auch die Rechtsanwälte Dr. Georg Meinecke in Köln und Jürgen Korioth in Hennef mit dem „Doktor Giese“ zusammengewirkt.
Den meisten Zeitgenossen ist nicht bekannt, weshalb Anwälte eine schwarze Robe tragen. Das geht auf eine Verordnung eines preußischen Königs zurück: „Damit man die Spitzbuben von weitem erkenne und sich vor ihnen hüten könne“ verfügte König Friedrich Wilhelm I. bereits im Jahre 1713, daß Anwälte „ein schwarzes Mäntelchen“ tragen müssen (Borgmann/Haug, Anwaltshaftung, 3. Auflage, München 1995, S. 2). Quelle
Die Spitzbuben von weitem zu erkennen, heisst leider heute nicht mehr, sich auch vor ihnen hüten zu können. Die Gedanken sind zwar auch nicht mehr frei, dennoch darf ich wohl straffrei sagen, dass ich bei obigem Text immer an einen Vetter in Düsseldorf denken muss.
Sonntag, November 13, 2005
Eingebetteter Journalismus
Warum Journalisten den Verfassungsschutzbehörden nicht kritisch auf die Finger schauen, liegt auf der Hand: Man profitiert von den Daten und Informationen der Geheimdienste und/oder möchte selbst nicht ins Visier von Geheimdiensten kommen, die sich augenscheinlich so ziemlich jede Schweinerei erlauben können.
Geheimdienste abschaffen
Geheimdienste ausser Kontrolle:
"Ein wildgewordenes Observationsteam hat den offenkundig bespitzelt": Keiner will's gewesen sein
Weder die parlamentarische Kontrolle funktioniert, noch weiss die Behörden-Leitung von massiven Eingriffen ihrer Abteilungen in die Grundrechte von Bürgern.
Warum Journalisten den Verfassungsschutzbehörden nicht kritisch auf die Finger schauen, liegt auf der Hand: Man profitiert von den Daten und Informationen der Geheimdienste und/oder möchte selbst nicht ins Visier von Geheimdiensten kommen, die sich augenscheinlich so ziemlich jede Schweinerei erlauben können.
Geheimdienste abschaffen
Geheimdienste ausser Kontrolle:
"Ein wildgewordenes Observationsteam hat den offenkundig bespitzelt": Keiner will's gewesen sein
Weder die parlamentarische Kontrolle funktioniert, noch weiss die Behörden-Leitung von massiven Eingriffen ihrer Abteilungen in die Grundrechte von Bürgern.
Montag, November 07, 2005
"Unglaubliche Plünderung der Sozialsysteme"
Transparency International geht davon aus, dass sich der Betrug auf jährlich 20 Milliarden Euro summiert.
Transparency International geht davon aus, dass sich der Betrug auf jährlich 20 Milliarden Euro summiert.
Sonntag, November 06, 2005
STAAT ALS BESATZUNGSMACHT
Stellen Sie sich folgendes vor: ein Straftäter könnte selbst darüber entscheiden, ob überhaupt Ermittlungen gegen ihn eingeleitet werden und - falls sie überhaupt eingeleitet werden - wie sie dann geführt werden. Es liegt auf der Hand, daß dann kaum je ein Straftäter verurteilt würde. Der deutsche Staat befindet sich in dieser beneidenswerten Lage.
Die deutschen Staatsanwälte sind - im Gegensatz zu anderen Staaten - keine unabhängigen Ermittler, sondern weisungsgebundene Beamte. Sie können angewiesen werden, Ermittlungen zu führen oder zu unterlassen. Ggf. kann ihnen auch die Art der Ermittlungen vorgeschrieben werden. Da sich ein großer Teil der Gesundheitseinrichtungen - insbesondere der Kliniken - in staatlicher Trägerschaft von Bund, Ländern und Kommunen befindet, hat der Staat natürlich kein Interesse daran, faktisch gegen sich selbst vorzugehen und Straftaten in seinen Institutionen aufzudecken.
Die Ermittlungstätigkeit der Staatsanwälte bei „Kunstfehlern“ ist auch danach. Bei allen oben genannten Patiententötungen hat sich die Staatsanwaltschaft so verhalten wie der berühmte Jagdhund, den man zur Jagd tragen muß und ließ sich von der Universitätsklinik gern „an der Nase herumführen“, weil dann eine rasche Verfahrenseinstellung möglich war.
Die Staatsanwaltschaft geriert sich gern als „objektivste Behörde der Welt“. Es darf gelacht werden. Einige Beispiele staatsanwaltschaftlicher „Objektivität“: Hier
Ein Patientenleben ist in Deutschland billig zu haben.
Es ist angesichts der hier dargelegten Tatsachen ein gefährlicher Irrtum, daß die Problematik ärztlicher Behandlungsfehler nur eine medizinische sei. Richtig ist vielmehr, daß erst die Komplizenschaft zwischen Medizin und Justiz das Problem in der vorliegenden Form entstehen läßt, weil die Justizfunktionäre - Staatsanwälte, aber auch Richter und nicht wenige Rechtsanwälte - dazu neigen, insbesondere im Strafverfahren Behandlungsfehler auf der Grundlage von Gefälligkeits-Gutachten zu vertuschen, so daß die Häufigkeit der „Kunstfehler“ mit 100.000 Medizinschäden und 25.000 Todesfällen pro Jahr in der Bundesrepublik der Öffentlichkeit weitgehend verborgen bleibt. Dadurch fehlt der öffentliche Druck, die Mißstände unseres Medizinbetriebes durch die aufsichtsführenden politischen Instanzen zu beseitigen.
Das Fehlverhalten der Juristen hat somit schwerwiegende und gefährliche gesundheitspolitische Konsequenzen. Da nur die Spitze des Eisberges von Patientenschädigungen und Patiententötungen bekannt wird, können die Ärztefunktionäre behaupten, daß unser Gesundheitswesen „das beste der Welt“ sei und die Massenschäden unseres Medizinbetriebes als bedauerliche Einzelfälle verharmlosen. Die Justiz fungiert folglich durch ihr Fehlverhalten objektiv als parteiliche Institution zugunsten der Ärztefunktionäre und hält damit die unsäglichen Mißstände im Medizinbetrieb mit jährlich 25.000 Medizintoten aufrecht.
Der vollständige Text hier
Stellen Sie sich folgendes vor: ein Straftäter könnte selbst darüber entscheiden, ob überhaupt Ermittlungen gegen ihn eingeleitet werden und - falls sie überhaupt eingeleitet werden - wie sie dann geführt werden. Es liegt auf der Hand, daß dann kaum je ein Straftäter verurteilt würde. Der deutsche Staat befindet sich in dieser beneidenswerten Lage.
Die deutschen Staatsanwälte sind - im Gegensatz zu anderen Staaten - keine unabhängigen Ermittler, sondern weisungsgebundene Beamte. Sie können angewiesen werden, Ermittlungen zu führen oder zu unterlassen. Ggf. kann ihnen auch die Art der Ermittlungen vorgeschrieben werden. Da sich ein großer Teil der Gesundheitseinrichtungen - insbesondere der Kliniken - in staatlicher Trägerschaft von Bund, Ländern und Kommunen befindet, hat der Staat natürlich kein Interesse daran, faktisch gegen sich selbst vorzugehen und Straftaten in seinen Institutionen aufzudecken.
Die Ermittlungstätigkeit der Staatsanwälte bei „Kunstfehlern“ ist auch danach. Bei allen oben genannten Patiententötungen hat sich die Staatsanwaltschaft so verhalten wie der berühmte Jagdhund, den man zur Jagd tragen muß und ließ sich von der Universitätsklinik gern „an der Nase herumführen“, weil dann eine rasche Verfahrenseinstellung möglich war.
Die Staatsanwaltschaft geriert sich gern als „objektivste Behörde der Welt“. Es darf gelacht werden. Einige Beispiele staatsanwaltschaftlicher „Objektivität“: Hier
Ein Patientenleben ist in Deutschland billig zu haben.
Es ist angesichts der hier dargelegten Tatsachen ein gefährlicher Irrtum, daß die Problematik ärztlicher Behandlungsfehler nur eine medizinische sei. Richtig ist vielmehr, daß erst die Komplizenschaft zwischen Medizin und Justiz das Problem in der vorliegenden Form entstehen läßt, weil die Justizfunktionäre - Staatsanwälte, aber auch Richter und nicht wenige Rechtsanwälte - dazu neigen, insbesondere im Strafverfahren Behandlungsfehler auf der Grundlage von Gefälligkeits-Gutachten zu vertuschen, so daß die Häufigkeit der „Kunstfehler“ mit 100.000 Medizinschäden und 25.000 Todesfällen pro Jahr in der Bundesrepublik der Öffentlichkeit weitgehend verborgen bleibt. Dadurch fehlt der öffentliche Druck, die Mißstände unseres Medizinbetriebes durch die aufsichtsführenden politischen Instanzen zu beseitigen.
Das Fehlverhalten der Juristen hat somit schwerwiegende und gefährliche gesundheitspolitische Konsequenzen. Da nur die Spitze des Eisberges von Patientenschädigungen und Patiententötungen bekannt wird, können die Ärztefunktionäre behaupten, daß unser Gesundheitswesen „das beste der Welt“ sei und die Massenschäden unseres Medizinbetriebes als bedauerliche Einzelfälle verharmlosen. Die Justiz fungiert folglich durch ihr Fehlverhalten objektiv als parteiliche Institution zugunsten der Ärztefunktionäre und hält damit die unsäglichen Mißstände im Medizinbetrieb mit jährlich 25.000 Medizintoten aufrecht.
Der vollständige Text hier
Samstag, November 05, 2005
Absolutistische deutsche Justiz
Die Mißstände im Medizinbetrieb sind zwar gravierend, im Justizapparat aber noch weitaus schlimmer. Bei jedem, der die deutsche Justiz kennt, genießt sie kein Ansehen und wer sie nicht kennt, der hat Illusionen.
Die Ermittlungstätigkeit ausschließlich durch weisungsgebundene Staatsanwaltsanwälte ist ein Skandal und ein Schlag ins Gesicht der Gerechtigkeit und der Gewaltentrennung. Staat und Staatsfunktionäre haben auf diese Weise die Möglichkeit, die Rechtsprechung zu manipulieren. Die Gewaltentrennung war eine Grundforderung der französischen Revolution von 1789, um der Willkür entgegenzuwirken, wie sie im Absolutismus üblich war. Selbst 200 Jahre später ist in Deutschland ein derartiges absolutistisches Relikt und Privileg der Staatsfunktionäre noch nicht abgeschafft worden. Deshalb sind hierzulande auch Ermittlungsrichter wie der Spanier Garcon oder der Italiener Falcone, die gegen kriminelle Spitzenpolitiker mit harten Bandagen vorgingen, undenkbar. Der ganze Text Hier
Die Mißstände im Medizinbetrieb sind zwar gravierend, im Justizapparat aber noch weitaus schlimmer. Bei jedem, der die deutsche Justiz kennt, genießt sie kein Ansehen und wer sie nicht kennt, der hat Illusionen.
Die Ermittlungstätigkeit ausschließlich durch weisungsgebundene Staatsanwaltsanwälte ist ein Skandal und ein Schlag ins Gesicht der Gerechtigkeit und der Gewaltentrennung. Staat und Staatsfunktionäre haben auf diese Weise die Möglichkeit, die Rechtsprechung zu manipulieren. Die Gewaltentrennung war eine Grundforderung der französischen Revolution von 1789, um der Willkür entgegenzuwirken, wie sie im Absolutismus üblich war. Selbst 200 Jahre später ist in Deutschland ein derartiges absolutistisches Relikt und Privileg der Staatsfunktionäre noch nicht abgeschafft worden. Deshalb sind hierzulande auch Ermittlungsrichter wie der Spanier Garcon oder der Italiener Falcone, die gegen kriminelle Spitzenpolitiker mit harten Bandagen vorgingen, undenkbar. Der ganze Text Hier