Dienstag, November 20, 2007

Der Staat hat mir den Krieg erklärt
Der Staat hat mir seit Jahren den Krieg erklärt. Jetzt hab ich es verstanden.
Es gibt ja nicht nur entweder Krieg oder Frieden, man muss unterscheiden. Es gibt sogenannte totale Kriege, und es gibt jene, bei denen eine oder beide Parteien sich mehr oder weniger an das Völkerrecht halten.
Offenbar unterstehe ich nicht mehr einer zivilen Gesetzgebung, sondern dem Kriegsrecht. Denn einige meiner Grundrechte wurden ausser Kraft gesetzt.

Wegen der wahrnehmbaren totalen Überwachung und Bespitzelung meiner Person, vollständig oder nur u.a. durch Polizei, hatte ich vor einigen Monaten das hiesige Innenministerium angeschrieben. Antwort bekam ich jedoch aus dem Polizeiapparat, der meine Vorwürfe verneinte, also selbstgeschaffene Fakten verleugnete.

Weil der paramiliärische Komplex (Polizei und Geheimdienste) also seine eigenen Aktionen verleugnet, und wegen einiger anderer damit zusammenhängender Aspekte reichte ich vor etwa einem halben Jahr eine Petition beim Landtag und beim Petitonsausschuss des Bundestages ein.
Kürzlich bekam ich fast gleichzeitig von allen Adressaten den Beschluss mitgeteilt, dass meine Petition abgeschlossen wurde (also folgenlos beendet). Ohne Angabe von Gründen!
Weil ich die Entscheidungen natürlich nachvollziehen wollte, schrieb ich an den Petitionsausschuss, ich würde Transparenz vermissen und hätte darum gerne Einblick in die Sitzungsprotokolle des Ausschusses und des zuständigen Plenums des Bundestages genommen, um die Entscheidungsprozesse nachvollziehen zu können. Darauf teilte man mir mit, die Sitzungen seien nicht öffentlich (also quasi geheim). Angucken darf man sich im Internet, wie abgestimmt/entschieden wurde. Die Entscheidungsprozesse davor und dahinter, hält man verborgen. Ich hatte also Bittschriften an die oberen zivilen Stellen gerichtet, weil ich gegen die langjährigen, willkürlichen Eingriffe des paramiliärischen Apparates in meine Grundrechte keine andere Abwehr mehr sehe – und bekomme nach einem halben Jahr die lapidare Mitteilung, man werde meinem Anliegen nicht entsprechen. Warum, wieso, weshalb will man mir nicht sagen.
Auf der Internet-Präsenz des Deutschen Bundestages ist ein Abriss der Geschichte des Petitionsrechts veröffentlicht. Hier ein Auszug:

Während der nationalsozialistischen Diktatur (1933 bis 1945) wurde das Petitionsrecht seiner kritisch oppositionellen Potenz beraubt; demokratisch legitimierte, durchsichtige Prüfverfahren waren außer Kraft gesetzt. Das Petitionsrecht verlor für das Individuum seine schützende Funktion gegenüber staatlicher Willkür. Schlimmer noch: „Hartnäckigen Quenglern“ drohte „Schutzhaft“.

Diese „Schutzhaft“ wird heute so ausgeübt, dass man „harnäckige Quengler“ mit einem Betreuungsverfahren überzieht, also betreibt, sie zu entmündigen; was zunächst die zwangsweise Vorführung zu einer psychiatrischen Zwangsuntersuchung bedeutet.
So wurde innerhalb von acht Jahren die Zahl der Zwangseinweisungen verdreifacht. Link