Donnerstag, Januar 31, 2008

Freud'scher Versprecher: Hass IV
"Hass V" kommt jetzt demnächst als weitere Einschränkung der finanziellen Unterstützung für Geringeinkommer, bei Problemen die juristischen Beistand erfordern. Wer als Geringeinkommer sich in einer Strafsache verteiden muss, dem wird schon jetzt keinerlei rechtsanwaltlicher Beistand finanziell ermöglicht, ausser einer einmaligen, rein mündlichen Kurzberatung in der Anwaltskanzlei. Keine Schreiben des Anwaltes, keine Akteneinsicht, kein Rechtsanwalt im Prozess.
Jeder Ratsuchende zahlt an den Rechtsanwalt einen Eigenanteil von 10 Euro. Bei einem Hass IV Empfänger, mit dem üblichen Regelsatz von 345 Euro/Monat, entspricht dieser Betrag immerhin etwa einem kompletten Tagessatz. Aus Jux und Dollerei geht demnach sicher niemand auf Staatskosten zum Rechtsanwalt. Zumal der ganze Aufwand für den Rasuchenden rausgeschmissene Zeit und ebensolches Geld sein kann, weil Hass IV Empfänger (auch und grade) bei Rechtsanwälten, Richtern und Staatsanwälten auf den üblichen Dünkel aus Abneigung und Vorurteilen gegen Sozialgeldbezieher treffen, was bedeutet, dass Rechtsanwälte das Geld vom Staat und vom erwerbslosen Ratsuchenden gerne nehmen, aber ihn falsch, schlecht oder in der Sache gar nicht beraten. Also was nützt der finanzielle staatliche Beistand, wenn der Hilfebedürftige bei korrupten Staatsanwälten, Richtern und Rechtsanwälten landet, die sich inbesondere im Umgang mit dem Prekariat einen Scheissdreck um ihre beruflichen Pflichten scheren. Last but not least landet die finanzielle Unterstützung in Rechtsfragen für Geringeinkommer nicht beim Prekariat in der Tasche, sondern immer bei den Rechtsanwälten.