Freitag, Juli 17, 2015

Der erste von 10 000

Neulich war ich im Bürgeramt um einen neuen Perso zu beantragen. Auf einem Kundenbearbeitungsplatz neben mir saß ein junger Mann in meinem Alter, der einen neuen Reisepass haben wollte. Alles lief glatt, bis zu dem Moment, als er seine Fingerabdrücke abgeben sollte. Er fragte die Sachbearbeiterin, ob das Pflicht oder Kür sei. Sie meinte, das müsse laut Gesetz so sein. Auf seine Nachfrage, wo genau das geschrieben stünde, konnte sie nur das Paßgesetz, aber keinen Paragrafen nennen. Der Kunde meinte, zur eindeutigen Identifizierung würden doch eigentlich die Abdrücke der kleinen Finger ausreichen, warum die der Zeigefinger genommen werden, das könne dann doch für andere Zwecke misbraucht werden. Die Sachbearbeiterin versicherte, die eingescannten Abdrücke würden sofort nach dem Abschicken des Antrags wieder vom Computer gelöscht, worauf der Kunde meinte, er glaube nicht mehr an den Weihnachtsmann. Die beiden kamen überein, dass der Kunde sich erst noch schlau machen wolle, was genau im Passgesetz steht,  und die Sachbearbeiterin meinte, sie könne nicht darauf warten, das sei nicht vorgesehen, er sei der erste von zehntausend Antragstellern, der darüber diskutiere, und sie müsse den Vorgang komplett rückabgewickeln. Weiterlesen