Mittwoch, Januar 12, 2005

stalkende Penetrantzen

Warum ich diese bezahlt-bloggenden Penetrantzen/StalkerInnen aus NRW seit längerem am Hals habe, hatte ich mich seit einiger Zeit gelegentlich gefragt. Vielleicht ja darum:

Anfang 2000 hatte ich im ZDF eine Reportage über einen wahrscheinlichen JustizIrrtum in NRW gesehen, nämlich über einen Mann, der seit vielen Jahren im Gefängnis sitzt für einen Mord an einer jungen Frau, den er wahrscheinlich gar nicht begangen hat. Gezeigt wurde, wie trotz offensichtlicher eklatanter Ungereimtheiten und neuer Erkenntnisse, die Justiz partout nicht neu ermitteln will. Zum Fall, siehe Link: http://www.aerztezeitung.de/docs/2003/12/18/231a0301.asp?cat=/medizin/psychische_erkrankungen
Die Schwestern des Verurteilten setzten Himmel und Hölle in Bewegung und ihr Vermögen ein, um die Unschuld ihres Bruders zu beweisen.

Ich war empört darüber, dass offenbar niemand im Justizapparat motiviert ist, Widersprüche und NeuErkenntnisse zur Kenntnis zu nehmen und einem wahrscheinlich unschuldig Inhaftierten einen neuen, faireren Prozess zu machen, vielleicht weil man ja nun schon ein Bauernopfer hat und Ruhe haben will. Man schiebt im Grunde die Verantwortung für den Rechtstaat ab, auf die Schultern interessierter Privatpersonen - wenn es die nicht gibt: Pech gehabt. Nach der Reportage schrieb ich darum eine eMail an das Justizministerium in NRW und legte meine o.g. Ansicht dar.

Drei Wochen später kam die Antwort:

Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf



Herrn
XXXXXXXXXXXXXXX

Betr.:
Ihr Schreiben vom 20.04.2000


Sehr geehrter Herr *******,

mit Ihrem vorbezeichneten Schreiben verwenden Sie sich für Herrn Franz-Josef Straeter und führen aus, dieser sitze augenscheinlich völlig unschuldig seit ca. 16 Jahren in Haft. Er müsse die Aufgaben von Justiz und Polizei zur Aufklärung des wahren Sachverhalts übernehmen.

Hierzu bemerke ich:
Über Ihr Anliegen befinden in meinem Geschäftsbereich zunächst die örtlich und sachlich zuständige Behörden, deren Entscheidung ich nach ständiger Übung nicht vorzugreifen pflege.

Ich habe Ihre Eingabe deshalb zuständigkeitshalber an den Präsidenten des Landgerichts und den Leitenden Oberstaatsanwalt in Arnsberg zur Prüfung und weiteren Veranlassung abgegeben.

Da Sie auch das Verhalten der Polizei kritisieren, habe ich einen Abdruck Ihrer Eingabe dem Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen insoweit zuständigkeitshalber zugeleitet.

Ergänzend darf ich darauf hinweisen, dass dem Justizministerium wie jeder anderen Stelle außerhalb des gerichtlichen Instanzenzuges eine Prüfung und Bewertung gerichtlicher Entscheidungen - auch solcher, die einen Wiederaufnahmeantrag eines Verurteilten zum Gegenstand haben - versagt ist. Gemäß Artikel 97 des Grundgesetzes sind Richter in ihren Entscheidungen unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Eine Überprüfung findet nur im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Rechtsmittel durch übergeordnete Gerichte statt.

Hochachtungsvoll
Im Auftrag
Rüter
Beglaubigt
gez. Lachmann
Regierungsangestellte

Datum: 09.05.2000
Aktenzeichen:
4251 E - III B.


~

Vielleicht habe ich darum und seit dem diese beruflich mobbend-bloggenden Internet-Observantzen aus NRW in jeder Ecke stehn.