Sonntag, Juli 24, 2011

Der VDÄÄ zum Freispruch eines Polizeiarztes

Der Verein Demokratischer Ärztinnen und Ärzte in einer Presseerklärung zum erneuten Freispruch eines Polizeiarztes der einen tödlichen Brechmitteleinsatz zu verantworten hat:

"Die besondere Qualifikation eines Arztes, seine erlernte Fähigkeit, die körperliche Integrität Anderer verletzen zu können, darf weder von ihm noch von Dritten missbraucht werden.

Durch das Vermeiden einer Konkretisierung der "besonderen Qualifikation von Ärzten, Andere verletzen zu können" empfinde ich obige Aussage fast als komplizenhaft, denn die körperliche Integrität Anderer kann im Prinzip jeder verletzten. Aber Ärzte können auf besonders heimtückische, weil für Betroffene und aussenstehende Laien unsichtbare, ursächlich nicht zuortbare und besonders gezielte Art und Weise die seelische und körperliche Integrität von Menschen verletzten - also Mediziner qua Ausbildung als prinzipielle Folter-Experten, die ihr Arztsein, also die Anwendung ihrer besonderen Fähigkeiten zu Patienten freundlichen Zwecken, erst und immer wieder unter Beweis stellen müssen.