Freitag, August 05, 2005

Von Halbgöttern in Weiss, Eseln in Schwarz, Honoratioren-Schutzvereinen und dem Akademiker Beistandspakt
Es gibt nur deshalb so viele „Halbgötter in Weiß“, weil es so viele „Esel in Schwarz“ gibt. Juristen tun gerne so, als hätten sie geradewegs das Schießpulver erfunden. Dabei tummeln sich in keinem Berufsstand so viele lebensfremde „Einfaltspinsel“ wie bei den Juristen.

Geschädigte Patienten erleben bei dem Versuch, Ansprüche durchzusetzen, nicht nur infame Gefälligkeits-Gutachter sondern auch unfähige Rechtsanwälte, deren größter Eifer im Eintreiben der Honorare besteht, voreingenommene Richter, die ihre Unabhängigkeit auch gegenüber Recht und Gesetz unter Beweis stellen sowie unwillige Staatsanwälte, die sich aufführen wie der berühmte Jagdhund, den man zur Jagd tragen muß. Die Patienten werden dadurch um ihr Recht gebracht und haben deshalb nach „Kunstfehler“-Prozessen oft nicht nur das Vertrauen in die Medizin, sondern auch in die Justiz verloren.

Patienten erfahren diese patientenfeindliche Justiz eher als Honoratioren-Schutzverein denn als rechtsstaatliche Institution.

Durch diese Art der „Rechtsprechung“ werden schließlich die Mißstände unseres Medizinbetriebs, die überwiegend Ursache von Behandlungsfehlern sind, verschleiert und aufrechterhalten. Die Justiz im allgemeinen und die Anwaltschaft im besonderen sind in weiten Bereichen unseres gesellschaftlichen Lebens die größte Gefahr für die Gerechtigkeit und - gemessen an ihrem Anspruch - vielfach die korruptesten Institutionen. Die Rechtssuchenden erhalten oft keine Gerechtigkeit sondern absurde Urteile. Das gilt insbesondere bei Verfahren um ärztliche Behandlungsfehler. Die Mißstände im Medizinbetrieb sind zwar gravierend, im Justizapparat aber noch weitaus schlimmer. Bei jedem, der die deutsche Justiz kennt, genießt sie kein Ansehen und wer sie nicht kennt, der hat Illusionen.

Anwälte haben in Bezug auf Vertretung (§ 78 ZPO) und Beratung (Rechtsberatungsgesetz) ein Monopol, das grundgesetzwidrig ist, denn unsere Verfassung geht von einem mündigen Bürger aus, der hier entmündigt wird, weil er sich von einem RA vertreten lassen muß. Diese Regelung ist in der vorliegenden Form auch weltweit einmalig. Im britischen Rechtssystem können sich die Staatsbürger vor Gericht durchgängig selbst vertreten. Das Anwaltsmonopol hat dazu geführt, daß sich eine arrogante anwaltliche Funktionärskaste etabliert hat, die ihre Privilegien auf Kosten der Mandanten verteidigt.

Die Ermittlungstätigkeit ausschließlich durch weisungsgebundene Staatsanwaltsanwälte ist ein Skandal und ein Schlag ins Gesicht der Gerechtigkeit und der Gewaltentrennung. Staat und Staatsfunktionäre haben auf diese Weise die Möglichkeit, die Rechtsprechung zu manipulieren. Die Gewaltentrennung war eine Grundforderung der französischen Revolution von 1789, um der Willkür entgegenzuwirken, wie sie im Absolutismus üblich war. Selbst 200 Jahre später ist in Deutschland ein derartiges absolutistisches Relikt und Privileg der Staatsfunktionäre noch nicht abgeschafft worden. Deshalb sind hierzulande auch Ermittlungsrichter wie der Spanier Garcon oder der Italiener Falcone, die gegen kriminelle Spitzenpolitiker mit harten Bandagen vorgingen, undenkbar.

Die Juristen sind der Berufsstand, der traditionell die größte Hochachtung vor sich selbst hat; anders ausgedrückt, es gibt keine andere Kaste, die derartig im Standesdenken befangen ist und vom Standesdünkel geplagt wird. Jede Kritik wird als Angriff auf den Rechtsstaat hingestellt und/oder als Beleidigung verfolgt. Hier könnte ein Forschungszentrum die von Juristen angerichteten Schäden aufzeigen, Abhilfe schaffen und deutlich machen, daß keine andere Institution - gemessen an ihrem Anspruch - derartig korrupt, verludert und verlottert ist wie die deutsche Justiz im allgemeinen und die deutsche Anwaltschaft im besonderen.


Die Auszüge sprechen mir aus dem Herzen und sind von der Website www.patienten-verband.de
Manche andere Äusserung dort, entspricht nicht meiner aktuellen Ansicht.