Montag, Dezember 07, 2015

Warum dürfen Geheimdienstler die Justiz infiltrieren und unterwandern?

Die Ex-Geheimdienstler (StaSi) der Ex-DDR werden hier im Westen von allen wichtigen Ämtern rausgehalten und für viele Schlüsselposten muß sogar eine schriftliche Erklärung abgegeben werden, niemals für den DDR-Geheimdienst tätig gewesen zu sein. Aber warum werden nicht auch hiesige Geheimdienstler von wichtigen Schlüsselpositionen rausgehalten und warum verlangt man von Bewerbern für wichtige Posten keine geheimdienstliche NichtverpflichtungsErklärung?
 

Denn in die Justiz gehören keinerlei Geheimdienstler, wenn die Justiz eine rechtstaatliche werden soll. Wenn Richter, Staatsanwälte oder Rechtsanwälte im Auftrag und Sold von Geheimdiensten stehen, wird die Rechtstaatlichkeit von Gerichtsverfahren ausgehebelt, weil solche V-Leute im Verfahren mit geheimen Informationen versorgt werden können, womit die Gegenseite von vornherein ohne Chancen ist, den Prozess zu gewinnen.
 

Was bedeutet es beispielsweise, wenn der BND, laut SPIEGEL-Bericht (Ausgabe 49), seine Quellen (V-Leute) unbefristet, also auf ewig, geheim halten will? Daß es sich bei seinen V-Leuten mittlerweile Flächen deckend um Schlüsselfiguren handelt, von denen gemeinhin niemand akzeptieren würde, dass es Geheimdienst-Leute sind und es einen Skandal gäbe, wenn öffentlich würde, wer und in welchen Bereichen V-Mann ist, und mit welchen Mitteln und Methoden die Geheimein mittlerweile an ihre Informationen kommen. Also offenbar sind nicht mehr Hinz & Kunz geheimdienstliche V-Leute, sondern alle möglichen Schlüsselfiguren in allen Bereichen von Staat und Gesellschaft, und die Techniken der Überwachung sind der normalen Bevölkerung offenbar nicht mehr vermittelbar.